Verkehrserziehung in Grundschule und Kindergarten mit dem Verkehrszauberer Robert von der Pädagogischen Kinderverkehrsbühne NRW.
Mehr Sicherheit für die Jüngsten im Straßenverkehr.

Über mich und wer die Verkehrszauberer sind:

Mein Name ist Robert Marteau, ich bin gelernter Erzieher, Freizeit- und Theaterpädagoge. Seit 1989 arbeite ich freiberuflich als Zauberkünstler, Kinderzauberer und Theaterschauspieler. Durch meine frühere Tätigkeit als Erzieher in einem Kinderheim und die nachfolgende Zeit als Kinderzauberer sowie als Vater, konnte ich reichlich Erfahrung mit Kindern sammeln. Seit Mai 2015 bin ich Teil des Ensembles der Verkehrszauberer.

Das Team

Die Kinderverkehrsbühne ist ein Team bestehend aus mehreren Künstlern, welche Verkehrserziehung in Grundschulen und Kitas mit dem Zaubertheaterstück „Robert und die Zauberkiste“ als Präventionstheater in mehreren Bundesländern durchführen. In Grundschulen wird dieses Präventionstheaterstück in der ersten und zweiten Klasse durchgeführt und dadurch das richtige Verhalten der Verkehrsteilnahme gefördert. Dabei geht es um die Grundlagen als Fußgänger und Mitfahrer auf dem Schulweg. Und sie bereitet Vorschulkindern im Kindergarten auf den Schulweg vor, und zwar für einen immer dichter werdenden Verkehr, mit mehr und mehr werdenden Verkehrszeichen, die selbst Erwachsene oftmals überfordern.

Der Verkehrszauberer ist ein gesetzlich geschützter Markenbegriff durch Herrn Wolfgang Brenzinger aus Worms. Ursprünglich wurde dieses Stück ausschließlich in Rheinland Pfalz von dem Kinderzauberer Tommy Morgan gezeigt. Für NRW bin ich exklusiv als Verkehrszauberer Robert für die Kinder unterwegs. In Rheinland-Pfalz sind es die Verkehrszauberer Tommy, Oliver, Mathias und ebenfalls meine Person.

Das Theaterstück:

Seit 1984 ist das Theaterstück „Tommy, der Verkehrszauberer“ als Förderung fester Bestandteil der Verkehrserziehung im Land Rheinland-Pfalz. Das Stück wird im Auftrag des Rheinland Pfälzischen Bildungsministeriums jährlich mehr als 500 Mal in Kindertagesstätten und Grundschulen von einem Verkehrszauberer gezeigt und dabei von der Landesverkehrswacht uneingeschränkt empfohlen. Laut Landesverkehrswacht Rheinland Pfalz erzeugt kein anderes Projekt im Bereich der Verkehrsprävention so positive Reaktionen. Nun ist auch in NRW mit dem Schauspieler und Zauberkünstler Robert Marteau der Verkehrszauberer zu sehen. Mit der Bescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg und mit Bescheid des Finanzamtes Olpe ist das Stück vom Verkehrszauberer Robert als anerkannter Unterricht bzw. kulturelle Einrichtung umsatzsteuerbefreit.

Wo sonst Arbeitsblätter und ein Heft im Sachunterricht zur Verkehrserziehung genutzt werden, um die Verkehrsregeln zu lehren, wurde hier mit bewährten didaktischen Mitteln des Rollen- und Handpuppenspiels gearbeitet und zusätzlich Zauberkunststücke hinzugefügt, die sich nahtlos in dieses wunderbare Theaterstück einfügen. Damit entstand das weltweit erste verkehrspädagogischen Zaubertheater. 
In diesem 40-minütigen Theaterstück (für eine Vorstellung in einer Kita ca. 35 Minuten) sind die Gefahren des Straßenverkehrs, wie sie die Vorschulkinder und die Erstklässler der Grundschulen ausgesetzt sind, Dreh- und Angelpunkt. Wissen wird durch die Elemente Theater, Puppenspiel und Zauberkunststücke über den Verkehrszauberer spielerisch vermittelt. Insbesondere die Gefahren im Straßenverkehr auf dem Weg zur Grundschule und dem Weg zur Kita sind Schwerpunkte des Stückes.

Die Polizei, Lehrer und Lehrerinnen sowie Erzieher und Erzieherinnen der Kitas bestätigen durch aussagekräftige Feedbacks die Klasse dieses tollen Formats bzgl. zur Förderung der Verkehrssicherheit in alltäglichen Situationen für die jüngsten Verkehrsteilnehmer(innen). Dieser Sachunterricht, eben ganz ohne Heft und „trockene“ Arbeitsblätter, besticht durch seine Eigenschaften der Bildsprache und erreicht, bedingt durch den Einsatz von Verkehrszeichen und vieler bunter Requisiten, die in Zaubertricks verpackt werden, ein hohes Maß an Erinnerungs- und Merkfähigkeitspotential.

Die Kinder werden durch kleine spielerische Übungen aktiv in die Szenerie integriert und eine schöne Handpuppe vertieft die gezeigten und korrekten Verhaltensweisen, indem sie nochmals nach den Regeln fragt und dadurch ebenfalls mit den Kindern interagiert. So ziehen sich tägliche Verkehrssituationen auf kindgerechte Weise durch das Stück. Der empathische Aufbau des Stückes korrigiert mit Fingerspitzengefühl vorhandenes Fehlverhalten und erweitert durch praktische Übungen die Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder, ohne dass der Verkehrszauberer mit erhobenen Zeigefinger agiert, was den positiven pädagogischen Effekt verstärkt.

Sie müssen als Erzieher und Erzieherin und ebenso als Lehrer und Lehrerin keinerlei Vorbereitungsunterricht abhalten und können sich auf ihre alltägliche Arbeit konzentrieren. Verkehrserziehung, wie sie im Kindergarten und ind er Grundschule sein sollte.

Was Sie wissen sollten:

Eine Vorführung vom Verkehrszauberer Robert ist in der Regel für den Kindergarten und in der Grundschule für die erste und zweite Klasse völlig gagenfrei, sodass eine Teilnahme risikolos stattfinden kann. Finanziert werden die Vorstellungen der Verkehrserziehung zur Teilnahme am Straßenverkehr durch Sponsoring der Landesregierung (derzeit nur in Rheinland Pfalz) und privater Unternehmen wie Volksbanken (NRW) und Sparkassen (Rheinland Pfalz). Die privaten Sponsoren gewähren jährlich ein gewisses Budget, mit dem die Kinderverkehrsbühne den Verkehrszauberer losschicken und ihre Vorstellungen abrechnen kann. Ist das Budget jedoch erschöpft, fallen Kosten an, die im Einzelnen auszuhandeln und aus der Gage plus Reisekosten besteht. Je nach Anzahl der Vorstellungen, die Sie dann benötigen, gewähre ich einen Nachlass.

Für NRW ist das Budget leider bereits auf Jahre hinaus erschöpft, weil hier keine staatlichen Stellen, sondern private Unternehmen einspringen, wie zur Zeit die Volksbank Sauerland und die Volksbank im Hochsauerland. In Zusammenarbeit mit diesen Sponsoren wurde von mir ein kleines vorhandenes Cartoonheftchen verbessert, welches die Verkehrsregeln als Ergänzung kindgerecht erklärt. Damit wird das erlernte Verhalten nach dem Unterricht vertieft und auch die Eltern haben die aktuellen Verkehrsregeln an der Hand. Die Vorstellungen sind so sehr gefragt, sodass keine weiteren Grundschulen oder Kindergärten ohne zusätzliches Sponsoring mehr bedient werden können. Ich berate Sie gern kostenlos und völlig unverbindlich, wie es ggf. dennoch möglich sein könnte, in den Genuss des Verkehrszauberers zu kommen. Gern rufe ich Sie auch auf unsere Kosten zurück. Und keine Sorge, ich versuche nicht, Sie in irgend einer Form dazu zu drängen, eine Vorstellung mit dem Verkehrszauberer zu buchen. Versprochen!

Ich bemühe mich in Zeiten knapper Öffentlicher Kassen um weitere Sponsoren, damit das Einzugsgebiet in NRW ständig erweitert werden kann. Sollten Sie als Sponsor auftreten wollen, kontaktieren Sie mich. Ich stehe für all Ihren Fragen gern zur Verfügung.

Die Abrechnung:

Vor der Vorstellung händigt Ihnen der Verkehrszauberer ein Formular mit einer Auftrittsbestätigung aus, in der Sie die Anzahl der gegebenen Vorstellungen mit der Anzahl der Kinder und Klassen, die an den Vorstellungen teilgenommen haben, eintragen. Sie bestätigen die Angaben mit Datum, Unterschrift und Schulstempel. Das war es für Sie. Nach der Vorstellung nimmt der Verkehrszauberer die Bestätigung mit. Darüber kann mit dem Sponsor entsprechend abrechnen.

Was passiert, wenn ich eine oder mehrere Vorstellungen absagen muss?

Dies kommt in der Praxis nur dann vor, wenn ich krank werden sollte. In dem Fall versuche ich, mit Ihnen geeignete Ersatztermine zu finden. Ist das nicht möglich, müssen die Vorstellungen leider ersatzlos ausfallen, ohne dass Sie irgendwelche Ansprüche daraus ableiten könnten. Das ist ebenfalls Voraussetzung, um in den Genuss gagenfreier Vorstellungen zu kommen.

Was müssen Sie als Kita oder Grundschule vor der Vorstellung beachten?

Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, einen geeigneten Raum mit Bestuhlung oder Sitzmatten und Ähnliches zur Verfügung zu stellen, der spätestens 15 Minuten vor der Vorführung hergerichtet sein muss, damit der Verkehrszauberer sein Equipment aufbauen kann, was innerhalb weniger Minuten nach Ankunft im Vorführraum passiert. Das Equipment ist so konzipiert, dass es innerhalb kürzester Zeit auf- und wieder abgebaut werden kann, sodass der tägliche Praxisbetrieb fast ungestört weiterlaufen kann. Dabei muss der Raum so groß sein, dass alle zusehenden Kinder darin Platz haben und eine Entfernung von ca. 2,50 m bis 3 m zum Verkehrszauberer gewährleistet ist. Geeignete Räume sind größere Klassenräume, der Musikraum, die Aula oder kleinere Turnräume. In einer Kindertagesstätte müssen Sie als Erzieherinnen und Erzieher darauf achten, dass KEINE Matten ausliegen, sondern dass die Kinder auf Bänke oder stühle sitzen müssen. Im Sommer wäre es sinnvoll, einen Raum zu nutzen, der sich in den Untergeschossen befindet, weil große Hitze die Aufnahmefähigkeit der Kinder leiden lässt. Zwischen mehreren Vorstellungen an einer Einrichtung wird eine Wiederaufbauzeit von nur 3 Minuten benötigt, sobald die vorherigen Kinder den Raum verlassen haben und die Tür wieder geschlossen ist. Der Künstler benötigt weder beim Auf- noch beim Abbau Hilfe, außer, die Vorführräumlichkeiten sind nur über Treppen zu erreichen. Dann ist eine Person als Hilfe sowohl für den Auf- als auch für den Abbau zu stellen. Grundsätzlich ist es für den Auf- und Abbau nötig, unmittelbar an einem Gebäudeeingang Auf- und Abladen zu können. Bei Regenwetter ist das eine absolute Notwendigkeit, da die Requisiten aufgrund der leichten Bauweise wetterempfindlich sind und zerstört werden könnten, falls sie mit zu viel Wasser in Kontakt kommen. Es kann also, je nach Einrichtung nötig sein, dass der Verkehrszauberer mit dem Fahrzeug auf dem Schulhof parken können muss.

Nützlicher Tipp für Schulen:

Lassen Sie Ihre Kinder schon vor dem Eintritt in den Vorführraum der Größe nach (von klein nach groß) vor dem Raum aufstellen oder begeben Sie sich so geordnet vom Klassenraum oder aus der Pause heraus vom Schulhof zum Vorführraum. Dadurch sitzen automatisch die kleineren Kinder weiter vorn und die großen müssen weiter hinten Platz nehmen, so dass jeder etwas sehen kann. Das spart Zeit und hilft, die Vorbereitung für das Lehrpersonal und die Kinder ruhig und stressfrei zu gestalten. Bei einer Aula mit höher gelegener Bühne ist das nicht notwendig. Lassen Sie die Tür zum Vorführraum geschlossen. Der Künstler öffnet die Tür rechtzeitig und bittet Sie und die Kinder einzutreten. Sollte die Tür bereits offen stehen, können Sie ohne nachzufragen eintreten.

WICHTIG: Die vereinbarte Startzeit in einer Auftrittsbestätigung ist der Beginn des Stückes. Das bedeutet, dass die Kinder zur entsprechenden Uhrzeit komplett anwesend und fertig zur Vorführung sein müssen, damit der Verkehrszauberer pünktlich beginnen kann. Bei verspätetem Beginn könnte aufgrund eventuell noch nachfolgender Tagestermine die Vorführung nicht komplett gezeigt oder müsste gar abgesagt werden, was sehr schade wäre. Außerdem könnte bei einer ausgefallenen Vorstellung aufgrund unzureichender Vorbereitungen Ihrerseits diese Vorstellung nicht mit dem Sponsor abgerechnet werden. In diesem Fall würde ebenfalls die Schadenersatzregelung greifen.

Parkmöglichkeit:

Dem Verkehrszauberer muss eine kostenlose und in unmittelbarer Nähe der Einrichtung liegende Parkmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, die er vor und nach der Vorführung zügig und ungehindert anfahren und auch wieder verlassen kann. Dies gilt auch gerade für Vorstellungen gegen Ende des Schultages, wenn Schulbusse ankommen. Das ist unbedingt notwendig, da in der Regel mehrere Vorstellungen an einem Tag gegeben werden, zum Beispiel nachmittags in Ganztagsschulen oder KiTas. Diese Einrichtungen müssen ebenfalls pünktlich angefahren werden können.

Fotos und Videoaufnahmen:

Sie dürfen Fotos von dem Stück machen, falls Sie diese Medien als digitale Kopie mit allen Verwertungsrechten an den Verkehrszauberer senden. Sonst dürfen keine Aufnahmen stattfinden. Sie müssen jedoch die Eltern darauf aufmerksam machen und deren schriftliche Genehmigung vor dem Entstehen der Aufnahmen haben, dass eventuell auf den Fotos erkennbare Kinder im Netz zu sehen sein könnten, z.B. wenn Sie die Veranstaltung auf Ihrer Schulwebseite mit Fotos veröffentlichen

Die hier auf der Webseite gezeigten Fotos sind Verlinkungen zu Presseberichten und Schulwebseiten oder es sind Fotos, auf denen eventuell Gesichter zu erkennen sind, für deren Veröffentlichung die schriftliche Genehmigung vorliegt.

Es findet keine Radfahrausbildung mit dem Fahrrad statt. Diese findet erst im dritten bzw. vierten Schuljahr statt, wenn die Kinder alte genug sind und aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung mit dem Fahrrad zur Schule fahren können. Oft wird diese Radfahrausbildung durch die Polizei durchgeführt.

Weitere Fragen:

Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns bitte über die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Berichte, Referenzen

Bericht Westfälische Rundschau 2016

Bericht Blick Aktuell 2016

Bericht Lokal Plus 2016

Bericht Sauerlandkurier 2016

Bericht Sauerlandkurier 2017

Bericht Westfälische Rundschau 2017

Bericht BG Aktuell 2018

Bericht Wochenblatt Lauterecken 2018

Bericht Rheinzeitung 2018

Bericht Sonnenschule Attendorn 2019

Foto Verkehrserziehung Grundschule Attendorn

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Tel.: 02721710468
Fax: 0272179488
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Robert Marteau, Zauberkünstler
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Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Herr
Robert Hammer
Martinusstraße 38
57439 Attendorn
Deutschland
Tel.: +492721710468
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Website: https://www.kinderverkehrsbuehne-nrw.de

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Herr
Robert Hammer
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III. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
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Die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

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VI. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite ist kein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden könnte.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse, Telefon der Fax möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail, dem Telefonat oder dem Fax übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers, die er freiwillig gegeben hat, gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Weitergabe der Daten an Dritte, es sei denn, ich wäre gesetzlich dazu verpflichtet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail, dem Telefonat oder dem Fax übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt die Kontaktaufnahme auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Kontaktaufnahme per E-Mail liegt im berechtigten und erforderlichen Interesse an der Verarbeitung der Daten, um z.B. vorvertragliche Korrespondenz wie Angebote und Vertragsentwürfe etc. austauschen zu können.

Dauer der Speicherung
Die Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die erhaltenen personenbezogenen Daten ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation oder vertraglicher und/oder vorvertraglicher Korrespondenz verwendet. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn diese Daten z.B. durch behördliche Anweisungen (z.B. durch Gerichtsbeschluss an die Steuer oder Strafverfolgungsbehörden) herausgegeben werden oder zum Zwecke der vertraglichen Abrechnung an Steuerberater und unmittelbar involvierten Dritten (z.B. Sponsoren, welche Vorstellungen bezahlen) weitergegeben werden müssen.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen, so weit diese nicht aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nimmt der Nutzer Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Der Widerruf kann in schriftlicher (E.Mail, Brief, Fax) oder mündlicher Form (Telefonat, persönliches Gespräch) vorgenommen werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.

VII. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

i) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
j) Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
k) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.